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   FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10   

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https://dejure.org/2010,21208
FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,21208)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,21208)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,21208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung - Gehörsrüge nach kurzfristiger Entscheidung über ein wenige Tag vor der mündlichen Verhandlung eingereichtes Ablehnungsgesuch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 133a Abs. 1 S. 1 FGO
    Umdeutung einer wegen möglicher Verletzung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich von einem fachkundigen Prozessvertreter als solche erhobene Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge; Bereitschaft zur nochmaligen Stellungnahme bei einer Antragstellung kurzfristig vor dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a
    Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO kann mit dem (außerordentlichen) Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht -im Streitfall der beschließende Senat- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -GG-) verstoßen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Juni 2005, VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005, VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.05.1999 - XI S 2/99

    Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Die Entscheidung ergeht gebührenfrei (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368).
  • BFH, 30.06.2005 - III B 63/05

    Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheidet aus (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005, III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2005 - VIII S 17/04

    Gegenvorstellung gegen NZB-Beschluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 21.06.2004 - VII B 158/03

    Gegenvorstellung gegen BFH-Beschl.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005, VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2004 - X S 22/03

    Missbräuchlicher Befangenheitsantrag bei Ablehnung ohne ausreichenden Grund;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 07.09.2004 - X S 5/04

    Eröffnung einer Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen; Kostenpflicht einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Wird also mit einer entsprechenden Eingabe nicht die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, ist diese Eingabe weiterhin als Gegenvorstellung im herkömmlichen Sinne zu werten (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005, IV S 10/05, BFH/NV 2006, 199).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    1.Zumindest ist eine solche Gegenvorstellung unzulässig wegen des Vorrangs der abschließenden Regelung über die Anhörungsrüge (vgl. Beschlüsse BFH vom 06.10.2010 X S 25/10, BFH/NV 2011, 276; BVerfG vom 08.02.2006 2 BvR 575/05, NJW 2006, 2907; Niedersächsisches FG vom 04.08.2010, 2 K 70/10, Juris; FG Baden-Württemberg vom 15.03.2005 7 V 55/04, EFG 2005, 885, DStRE 2005, 1237), die wiederum gemäß § 133a Abs. 1 Nr. 1 FGO zurücktritt gegenüber dem - hier eingelegten - Rechtsmittel der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (vgl. oben I 1 d m. w. N.).
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